27 km nordwestlich von Ulm
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
28.290 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73312
Vorwahlen
07331, 07334, 07337
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Geislingen an der Steige – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein Bebauungsplan für den 2. Bauabschnitt des Gewerbeparks Schwäbische Alb in Geislingen im Stadtbezirk Türkheim wird derzeit erstellt, einschließlich einer Flächennutzungsplan-Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
- Der Gemeinderat hat Beschlüsse zur Aufstellung und Änderung verschiedener Bebauungspläne gefasst, wie zum Beispiel den Bebauungsplan "Gehrn" für eine städtebauliche Nachverdichtung und moderne Bauweise, den Bebauungsplan "Obere Breite" in Binsdorf für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets und den Bebauungsplan "Heimgärten II, 1. Änderung" in Binsdorf zur Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche zugunsten der gewerblichen Nutzung.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.